Die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren QV und deren Anhänge konkretisieren die in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan enthaltenen Bestimmungen.
In den Ausführungsbestimmungen werden die Qualifikationsbereiche samt Prüfungsform,die Erfahrungsnoten, die Positionen, die jeweiligen Gewichtungen, die Fallnoten (Noten, welche genügend sein müssen) sowie die Bestimmungen zur Rundung der Noten gemäss Bildungsverordnung und Bildungsplan genau beschrieben.
Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren
Gültig ab 1.1.2019