Mit den Holzverpackungen im internationalen Warenhandel können gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden. Damit dies nicht passiert, schreibt der weltweit gültige ISPM 15 – Standard eine Hitze- oder Mikrowellenbehandlung von Holzverpackungen vor.
Eingeschleppte Schädlinge und Mikroorganismen verbreiten sich besonders rasch und bedrohen das Ökosystem deshalb so sehr, weil die natürlichen Feinde oft ganz fehlen. Besonders problematisch ist beispielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB), der gesunde Bäume innert kurzer Zeit zum Absterben bringen kann. Um dies zu verhindern, müssen alle Holzverpackungen nach dem «International Standard for Phytosanitary Measures Nr. 15» (ISPM 15 – Standard) mit einer Hitze- oder Mikrowellenbehandlung behandelt werden.
Behandelte Verpackungen müssen dann auch mit einem klar erkennbaren und standardisierten Stempel gestempelt werden.
Folgende Angaben sind zwingend anzubringen:
- IPPC9 -Logo
- 90XXX: Zulassungsnummer des Betriebes (mit ISO-Code des Landes)
- YY: Kennzeichen der Behandlung z.B. HT (Heat Treatment) oder DH (Dielectric Heating)
Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website des Bundesamts für Umwelt BAFU:
Ausfuhrbestimmungen für Waren in Holzverpackungen
Zulassung für Betriebe
Betriebe, die Holzverpackungen nach dem ISPM 15 – Standard herstellen möchten, müssen beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD eine Zulassung beantragen. Gleichzeitig muss ein Vertrag mit einer Kontrollorganisation vorgelegt werden.
Änderung der Kontrollen ab 2021
Seit Januar 2021 führt die SKSH AG sämtliche ISPM15-Kontrollen in der Schweiz durch. Der VSSM ist in diesem Bereich nicht mehr tätig.