Bildungsverordnung / Bildungsplan

Die Dokumente Bildungsverordnung, Bildungsplan sowie der Anhang 2 zum Bildungsplan bilden die Grundlagen für die Ausbildung Schreiner/in EFZ.

Die Bildungsverordnung regelt die grundlegenden Aspekte der Ausbildung.
Der Bildungsplan ist der Verordnung untergeordnet und beschreibt die von den Lernenden bis zum Abschluss der Ausbildung zu erwerbenden Kompetenzen. Weiter beschreibt er die Grundlagen zum Unterricht in der Berufsfachschule, den überbetrieblichen Kursen und zum Qualifikationsverfahren.

Der Bildungsplan unterstützt die Berufsbildungsverantwortlichen in den Lehrbetrieben, in den Berufsfachschulen und in den überbetrieblichen Kursen bei der Planung und der Durchführung der Ausbildung. Für die Lernenden stellt er eine Orientierungshilfe während der Ausbildung dar.

Bildungsverordnung EFZ

Bildungsplan EFZ

Anhang 2 zum Bildungsplan «Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes»

Das Gesetz zum Jugendarbeitsschutz verbietet generell gefährliche Arbeiten für Jugendliche. Um die Ausbildung trotzdem gewährleisten zu können sieht das Gesetz Ausnahmen vor. So können Lernende Schreiner/in EFZ ab 15 Jahren entsprechend ihrem Ausbildungsstand für die im Anhang 2 aufgeführten gefährlichen Arbeiten herangezogen werden, sofern begleitende Massnahmen im Zusammenhang mit den Präventionsthemen vom Betrieb eingehalten werden.

Version gültig ab 01.04.2023

Wichtigste Änderungen:

  • Redaktionelle Anpassung des Leittextes gemäss neuer Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
  • Redaktionelle Korrekturen einzelner Titel von Merkblättern, Factsheets und Filmen
  • Hinzufügen der gefährlichen Arbeiten «Anschlagen von Lasten an Kranen» und «Bedienung von Industriekranen», als Sonderkompetenz sofern betrieblich erforderlich
     

Bei Fragen steht die Abteilung Grundbildung gerne zur Verfügung: Mail